Predator Diamanten 19.05.2022
Zu der am 16. Mai 2022 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlichten Mitteilung, wonach Umstände vorliegen, die die aufsichtsrechtliche Vermutung rechtfertigen werden, dass wir unerlaubt Bankgeschäfte betreiben würden, nehmen wir wie folgt Stellung: Es ist zutreffend, dass unser Unternehmen keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt. Jedoch teilen wir die von der Bundesanstalt öffentlich vertretene Rechtsansicht nicht. Denn es wird bei dem Verkauf der Diamanten nicht der unbedingte Rückkauf dieser Diamanten vereinbart. Auf diesen Umstand haben wir in dem laufenden Verwaltungsverfahren die Bundesanstalt hingewiesen und gehen davon aus, dass das Verwaltungsverfahren einvernehmlich erledigt werden kann....
mehr lesen